Rechtsanwälte
Stuttgart Bad Cannstatt

RECHTSGEBIETE 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte   

Unser Team setzt sich aus vielfältig versierten Mitarbeitern zusammen. So können wir viele Schwerpunkte setzen und abdecken. Die kompetente und individuelle Beratung unserer Mandanten erreichen wir durch hohe Spezialisierung und langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich und straf-/ordnungswidrigkeitenrechtlich ausgerichtet. Auch beraten wir unsere Mandanten und kleinere Firmen steuerrechtlich.

Zum Zivilrecht gehören u.a. die Bereiche Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Leasing-und Mietrecht, Unfallhaftpflichtrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Werkvertragsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht....

Kurzinfos zu ausgewählten Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte) werden in unserer Kanzlei effektiv wegen verhaltensbedingter, personenbedingter und betriebsbedingter Kündigungen und gegen Abmahnungen beraten. Bei Kündigungsschutzstreitigkeiten und im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen sogen wir dafür, dass alle für unsere Mandanten wesentlichen Punkte geregelt werden und dass der arbeitsrechtliche Vergleich keine Fallstricke enthält, ebenso, wenn möglich, dass eine angemessene Abfindung erzielt wird.  

Wir helfen den Ratsuchenden gegen Mobbing Diskriminierung und unberechtigte Benachteiligungen am Arbeitsplatz.

Unsere Anwälte klären  Fragen in Bezug auf Entgeltangelegenheiten, wie etwa über den Bestand von Ansprüchen auf Boni, Zulagen, Prämien und die Erfüllung von Zielvereinbarungen, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeldansprüche sowie Lohnfortzahlungsansprüche, Überstundenvergütung und Zuschläge.

Ebenso helfen wir unseren Mandanten im Arbeitsrecht bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Krankheit sowie auf Krankengeld.

Arbeitsrechtliche Fragen betreffend das Arbeitszeugnis, den Urlaub, die Urlaubsabgeltung, die Umsetzung und Versetzung, Teilzeit und Befristung, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung und die Anwendung von Betriebsvereinbarungen und den Tarifvertrag im bestehenden Arbeitsverhältnis gehören ebenso zu unserem Tätigkeitsspektrum.

Im Falle von Kündigungen leitender Angestellter, Geschäftsführern und Vorständen kennen wir die besonderen arbeitsrechtlichen Problemkomplexe.

Arbeitgebern sind wir sowohl gerne kontinuierliche Ratgeber und Vertreter, wenn es um Gestaltung und Änderung der Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, einer Betriebsordnung und sonstigen betrieblichen Regelungen geht.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber ferner auch bei bestehenden Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern oder mit der Arbeitnehmervertretung.

Vom Arbeitsvertragsschluss (Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und einzelner Klauseln) über die Beratung zur wirksamen Ausübung der Leitungs-, Weisungs- und Gestaltungsrechte des Arbeitgebers im laufenden Arbeitsverhältnis - etwa in Gestalt der Ausübung des Direktionsrechts - bis hin zur Vorbereitung und zum  Ausspruch einer wirksamen Arbeitgeberkündigung sind wir stets kompetente Ratgeber und Vertreter.

Familienrecht:

In allen rechtlichen Fragen in Bezug auf Ehe, Trennung, Scheidung, Partnerschaft, Betreuungs-  und Kindschaftsrecht stehen wir unseren Mandanten beratend und vertretend zur Seite.

Sowohl im Falle der Ehescheidung, als auch im Falle von Sorgererechts- oder Unterhaltsstreitigkeiten ist neben juristischer Kompetenz und kontinuierlicher persönlicher Beratung immer auch menschlicher Beistand und Empathie gefragt. Unsere Anwälte stehen den Mandanten in den persönlich schwierigen Zeiten daher stets mit der notwenigen Sensibilität Seite und helfen dabei, alle Fragen zu klären und die notwendigen Schritte einzuleiten, und mit Hartnäckigkeit und Konsequenz zu verfolgen, damit das weitere Leben möglichst rechtssicher und zukunftsorientiert gestaltet werden kann.

Voraussetzung für die Scheidung ist die Trennung der Eheleute. Zum Zeitpunkt der Trennung müssen wichtige Weichen gestellt werden.

Familienrecht beschränkt sich nicht auf die bloße Scheidung, sondern ist in fast allen Lebenslagen eines Ehepaares relevant. So kann es durchaus sinnvoll sein, sich im Vorfeld der Eheschließung Gedanken über einen Ehevertrag zu machen, wenn z.B. ein Ehepartner plant, sich selbständig zu machen.

Das Familienrecht ist aber nicht nur für Eheleute relevant. Auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften können vertragliche Regelungen die Auseinandersetzung erleichtern.

Am Ende des gemeinsamen Zusammenlebens, stellen sich typischerweise viele Fragen:

Wie verteilt man den Hausrat, welcher Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, gibt es Unterhaltsansprüche nach der Scheidung, wie findet der Versorgungsausgleich statt, wie berechnet man die Vermögensauseinandersetzung und wie gestaltet sich von nun an das Leben der Kinder (Sorge- und Umgangsrecht)…..???

Aber nicht nur Trennung und Scheidung stellen die Ratsuchenden Mandanten oft vor vielseitige und mehrschichtige Probleme. Immer wichtiger wird die Frage nach Regelungen, die für den Fall von Krankheit, Alter und bei drohende Verlust der geschäftlichen Handlungsfähigkeiten greifen sollen.

Individuell ausgearbeitete General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und die Beratung zu letztwilligen Verfügungen und Testamenten zählen zu den Kernkompetenzen der Anwaltlichen Beratung in der Anwaltskanzlei Maixner und Knab.

Erbrecht:

Ist ein Erbfall eingetreten, stehen die Angehörigen und sonstige mögliche Erben oft vor einer Vielzahl von Problemen und Fragen.

Unsere Anwälte helfen ihren Mandanten sowohl im Erbscheinsverfahren als auch bei Auseinandersetzungen mit Erben oder Pflichtteilsberechtigten.

Aber auch bei der Gestaltung des letzten Willens sollte der fachliche Rat eines Anwaltes gesucht werden.

Verfügungen für den eigenen Todesfall kann man auf vielfältige Weise treffen: z.B. durch Testament, durch gemeinschaftliches Testament mit dem Ehegatten oder durch Erbvertrag.

Hierbei sind jedoch viele einzelfallbezogene Probleme zu beachten wie auch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Vorschriften.

Die Testamente, die ohne rechtlichen Beistand erstellt wurden, scheitern oft an den vorhandenen gesetzlichen Formvorschriften.

Schnell führen Fehler in Bezug auf die einschlägigen Vorschriften zu jahrelangen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, die bei vorheriger rechtlicher Beratung zu vermeiden gewesen wären.

Wie werden getroffene Vermächtnisse erfüllt? Welche Fragen und Probleme ergeben sich bei der Bewertung von Erbschaftsgegenständen, Grundstücken etc.

Aber auch, wenn eine letztwillige Verfügung nicht getroffen wurde, empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat zu suchen.

Mit sachgerechten Lösungen und fallbezogenen Auseinandersetzungsvorschlägen helfen hier die Anwälte der Kanzlei, die auch schon reichhaltige Erfahrung im Bereich der Testamentsvollstreckung haben, somit also den letzten Willen der getroffen wurde, durchsetzen.

Die Mandanten erfahren auch Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, damit Ihr Wille auch zu Lebzeiten Berücksichtigung findet und ein Altern in geregelten und rechtlich abgesicherten Verhältnissen ermöglicht wird.

Mietrecht:

In einem Mietvertragsverhältnis können sich eine Vielzahl von Problemen ergeben. Korrekte Mieterhöhungsverlangen, Nebenkostenabrechnung, ausbleibende Mietzahlungen, Schönheitsreparaturen, Probleme mit Kaution und Mietminderungsrechten, immer ist es ratsam, sich anwaltlichen Rates zu bedienen, um rechtssichere Erklärungen und Handlungen vorzunehmen.

 Steuerrecht:

Im Steuerrecht ist aufgrund der komplizierten Regelungen und Vorschriften kompetente Beratung unumgänglich.

Unserer Mitarbeiter stehen ihnen mit jahrelanger Erfahrung und kompetenter Beratung für die Steuerliche Beratung, im Wesentlichen spezialisiert auf einkommensteuerrechtliche Fragen zu Verfügung.

Durch den Einsatz professioneller Software und die kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter wird eine optimale steuerliche Betreuung der Mandanten gewährleistet.

Schnittstellen der einzelnen Rechtsgebiete, wie zum Beispiel im Erb- und Familienrecht oder dem Arbeitsrecht werden damit abgedeckt, so dass die Problemen der Mandanten  sachgerecht und optimal angegangen und gelöst werden können.

Für kleinere mittelständische Unternehmen übernehmen wir die Buchhaltung und alle Arbeitgeberaufgaben wie Lohnabrechnungen, Anmeldung und Abmeldung der Arbeitnehmer bei den Sozialversicherern, Beratung im Umgang und Korrespondenz mit Verbänden, so dass für die Ratsuchenden eine optimale Konzentration auf Ihre unternehmerischen Tätigkeiten möglich ist.

Ordnungswidrigkeitsrecht:

Das Bußgeldverfahren ist ein Verwaltungsverfahren.

Es betrifft zumeist - aber nicht ausschließlich - Verkehrsteilnehmer und dient der Ahndung von geringeren Verstößen, die noch nicht durch das Strafrecht sanktioniert sind.

• Entzug der Fahrerlaubnis

• Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg ( sog. „Punkte“)

• Rotlichtverstöße

• Geschwindigkeitsüberschreitungen

• Parkverstöße

Es kommen jedoch auch in anderen Rechtsgebieten Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder in Betracht:

• Verstöße gegen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter

• Verstöße von Gewerbetreibenden gegen ihnen obliegenden Pflichten bei der Gewerbeausübung

• Zahlreiche weitere Gesetze sehen die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen vor.

Bußgeldsachen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren können häufig, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, durch unser Eingreifen zur Einstellung gebracht werden.

Akteneinsicht und daran anschließende Besprechung und Planung der weiteren Vorgehensweise, der Formulierung von Einspruchsbegründungen und die möglicherweise notwendig werdende Vertretung der Mandanten vor dem Gericht gehören zu den Tätigkeiten, die unsere Anwälte mit fachlicher Kompetenz und Verhandlungsgeschick für die Betroffenen Mandanten übernehmen.

Verkehrsrecht:

Das frühzeitige sofortige Einschalten eines Anwalts direkt nach dem Unfall ist im Verkehrsrecht dringend geboten!

Im Straßenverkehr kann es zu einer Vielzahl von Problemen und juristischen Fragestellungen kommen.

Nicht nur im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechtes oder des Strafrechtes sondern auch insbesondere im Bereich des Verkehrszivilrechtes nämlich allen Problemen die sich im Falle eines Verkehrsunfalles sonst ergeben können.

Die Folgen eines Verkehrsunfalls sind meistens sehr vielfältig sein.

Sie können reichen von leichten Sachschäden bis hin zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen oder gar Todesopfern.

Dem Unfallgeschädigten stehen zumeist Versicherungskonzerne gegenüber, die natürlich darauf bedacht sind, die ihnen Obliegenden Schadenersatzverpflichtungen so gering wie möglich zu halten.

Die Geltendmachung der Sach- und Personenschäden, des Nutzungsausfalles, der Mietwagenkosten, des Verdienstausfalles sowie die Bemessung von Schmerzensgeld ist für einen Anwalt im Verkehrsrecht ebenso ständig präsentes Aufgabengebiet wie die Beauftragung und der Umgang mit kompetenten Sachverständigen.

Oft können die anfallenden Probleme durch geschickte Verhandlungen mit den Versicherungen außergerichtlich geklärt werden und die in Anspruch genommenen Versicherungen sind dabei auch verpflichtet, die Gebühren des Rechtsanwaltes unter Berücksichtigung des von der Versicherung als Regulierungswert anzusetzenden Gebührenstreitwertes zu übernehmen.

Die Anwaltskanzlei Maixner und Knab ist durch langjährige Erfahrung im Umgang mit den Versicherungen, den Gerichten und Polizeibehörden ein kompetenter Ansprechpartner.

Die Mandanten erfahren rasche und tatkräftige Unterstützung in der Regulierung Ihrer Schaden, in der Geltendmachung aller möglichen Anspruche und in der Vertretung in verkehrsordnungswidriger oder –strafrechtlicher Hinsicht. 

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